News

Nachrichten zur Elektromobilität aus NRW und Deutschland.


Kommunen, Pressemitteilung, Unternehmen

Förderaufruf zur Beschaffung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

Mit diesem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur.

Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021.

Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Mio. Euro begrenzt.

Anträge sind über das easyonline Portal an den Projektträger Jülich einzureichen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zur programmatischen Begleitung der Förderrichtlinie Elektromobilität stehen der Projektträger Jülich sowie NOW GmbH als Programmgesellschaft per E-Mail und Telefon zur Verfügung.

Der Förderaufruf ist der zweite nach der Veröffentlichung der neuen „Förderrichtlinie Elektromobilität“ Ende 2020 (erster Aufruf: F&E-Vorhaben Elektromobilität – Fastlane). In einem weiteren Aufruf werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Elektromobilitätskonzepte gefördert. Insgesamt unterstützt das BMVI die Marktvorbereitung und den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland bereits seit 2015. Die jetzt verfügbaren zusätzlichen Mittel wurden mit dem Zukunftspaket der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Als weitere Fördermöglichkeiten für Beschaffungsvorhaben werden in diesem Jahr eigene För-derrichtlinien für den Bereich der Busse und der Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben ver-öffentlicht, die sich bereits in den Abstimmungsprozessen mit der EU-Kommission befinden.   

Weitere Informationen unter:

www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat

Zur Liste

Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.

Wenn Sie diese Webseite weiter nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.