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BMDV unterstützt Städte, Kommunen und Gemeinden bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und notwendiger Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und bietet dazu am 21. Juni ab 13 Uhr ein Online-Seminar an.

© wal_172619 auf Pixabay

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Daniela Kluckert, Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Beim Klimaschutz spielen gerade unsere Städte, Gemeinde und Landkreise eine zentrale Rolle. Dass Elektromobilität in der Praxis hervorragend funktioniert, zeigt die zunehmende Umstellung der kommunalen Bestände auf Elektrofahrzeuge. Wir müssen weiterhin die richtigen Anreize schaffen. Deshalb unterstützen wir den Umstieg auf Elektrofahrzeuge mit bis zu 500.000 Euro pro Antrag.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer (Sprecher) der NOW GmbH: „Auch bei steigenden Zulassungszahlen benötigt klimafreundliche Mobilität in der Breite weiterhin eine ganzheitliche Förderung, von anwendungsnahen F&E-Projekten, E-Mobilitätskonzepten und eine Unterstützung bei der Flottenelektrifizierung.“

Gefördert werden:
•    Die Fahrzeugklassen M1 (Pkw, u.a. zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz), L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge) sowie
•    die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur.

Gefördert werden Vorhaben ab 25.000 Euro und bis zu 500.000 Euro (brutto) pro antragstellende Kommune. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten. Anträge können bis zum 28. Juli 2022 über das easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

Weitere Informationen
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zum Aufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.
Das Antragsformular inklusive aller Anlagen muss zusätzlich zur elektronischen Einreichung rechtsverbindlich unterschrieben im Original bis zum 29.07.2022 postalisch beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Antworten auf die häufigsten Fragen finden interessierte Kommunen online hier.

Der Projektträger Jülich berät zu allen Fragen der Antragstellung:


Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät Sie bei Fragen zur Programmbegleitung (Begleitforschung und zentrales Datenmonitoring):

 
Online-Seminar zum aktuellen Förderaufruf
In einem Online-Seminar am 21. Juni 2022 um 13 Uhr gehen PtJ und NOW detailliert auf die Inhalte des neuen Förderaufrufs ein und beantworten Fragen.
Jetzt anmelden

Foto: wal_172619 auf Pixabay

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