Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen sind antragsberechtigt. Mieterinnen und Mieter können keine eigenen Anträge stellen.
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, insbesondere Wallboxen, sowie notwendige Vorarbeiten. Dazu zählen unter anderem bauliche Maßnahmen, Netzanschlüsse und elektrische Infrastruktur.
Die Höhe der Förderung hängt vom Ausbaustand ab:
- Bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz, wenn zunächst nur die Ladeinfrastruktur vorbereitet wird
- Bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz bei Installation einer Wallbox
- Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz für Ladepunkte mit bidirektionaler Ladefähigkeit
Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium 500 Millionen Euro für das Programm bereit.
→ Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung





