Die diesbezügliche Förderrichtlinie wurde am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist seit Samstag in Kraft. Die Beantragung ist ausschließlich online auf den Seiten des BAFA möglich.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Gefördert werden...
Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.
<link http: www.bafa.de bafa de wirtschaftsfoerderung elektromobilitaet index.html external-link-new-window external link in new>Hier geht´s direkt zu detaillierten Informationen auf den Seiten des BAFA.
<link http: www.bafa.de bafa de wirtschaftsfoerderung elektromobilitaet publikationen emob_liste_foerderfaehige_elektrofahrzeuge.pdf _blank rte-link-external file>Hier können Sie direkt die Liste der förderfähigen Fahrzeuge herunterladen.




