Der 2. Call zur Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist gestartet. Bis zum 6. Mai dieses Jahres können Anträge zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Lade-Infrastruktur sowie zur Vergabe von Aufträgen zur Entwicklung kommunaler Elektromobilitätskonzepte eingereicht werden.
Elektrofahrzeuge, Lade-Infrastruktur und kommunale Elektromobilitätskonzepte
Auch mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2 und N3) sowie Busse (Klassen M2 und M3) mit batterie-elektrischem Antrieb sind Gegenstand der Förderung.
Es ist festgelegt, dass mindestens drei Fahrzeuge pro Antrag beschafft werden müssen.
Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3.
Eine Förderung von Fahrzeugen über Leasing ist ausgeschlossen und die Fahrzeuge müssen innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung angeschafft werden.
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<link https: foerderportal.bund.de easyonline _blank external-link-new-window external link in new>Hier können Sie die Antragsunterlagen herunterladen.




