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Nachrichten zur Elektromobilität aus NRW und Deutschland.


Kommunen, Privatnutzer, Forschung und Entwicklung, Unternehmen

Förderprogramme für Elektromobilität der NRW.Bank: Unterstützung für Unternehmen, Stiftungen und freie Berufe

Die Förderung von Elektromobilität nimmt in Nordrhein-Westfalen einen bedeutenden Platz ein, um Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe auf ihrem Weg zu klimagerechter Mobilität zu unterstützen. Die NRW.Bank nimmt als Förderbank des Landes eine besondere Stellung ein.

© micheile henderson auf Unsplash

Als Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) verfolgt die NRW.Bank die grundsätzliche Zielsetzung, die wirtschaftliche Entwicklung sowie Strukturpolitik im Bundesland zu stärken, um Arbeitsplätze zu schaffen, Innovationen zu fördern und einen Beitrag zu Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Ihre Aufgabenfelder und Ziele umfassen dabei die Bereiche Wirtschaftsförderung, Strukturpolitik bzw. Unterstützung bei der Umsetzung von Strukturmaßnahmen, Wohnraumförderung, internationale Finanzierungen (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)), De-minimis-Beihilfen sowie Investitionen in den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit.

NRW.Bank: Fördermöglichkeiten für Elektromobilität

Die Förderbank des Landes NRW unterstützt Investitionen in einen klima- und umweltverträglichen Verkehrssektor z. B. in Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Elektromobilität. Die Förderprodukte richten sich an Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe, unabhängig von ihrer Rechtsform, sei es privat-, öffentlich-rechtlich oder gemeinnützig.

Welche Vorhaben können gefördert werden?  

Das Darlehen ermöglicht die Realisierung verschiedener Projekte, darunter der Erwerb von Personen- und Lastkraft-Fahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft). Leasingfinanzierungen sind hierbei die einzige Ausnahme. Ebenso werden Investitionen im Bereich Elektromobilität unterstützt, dazu gehören beispielsweise Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik. Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität, wie Batterieentwicklung oder Energiespeicherung, sowie Umrüstungen von Fahrzeugen auf Batterie-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantriebe, sind ebenfalls förderfähig. Beachtenswert ist, dass die Mehrwertsteuer nur finanziert werden kann, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht.

Was wird gefördert und welche Voraussetzungen gelten?

Interessierte, die von den Unterstützungsprogrammen profitieren möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Das geplante Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
  • Bei Kooperationen gelten spezifische Antragsberechtigungen, abhängig von der gewerblichen Ausrichtung und Unternehmensgröße.
  • Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab Vorhabensbeginn abgeschlossen werden.

Fördermodalitäten und Konditionen

  • Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Höchstbetrag von bis zu 10 Mio. Euro.
  • Laufzeiten von 4 bis 10 Jahren, mit oder ohne Tilgungsfreijahre.
  • Festgelegter Zinssatz für die gesamte Laufzeit.
  • Tilgung in vierteljährlichen Raten.
  • 100-prozentige Auszahlung des Darlehens.
  • Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.
  • Bankübliche Sicherheiten sind erforderlich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Leasingfinanzierungen beim Erwerb von Fahrzeugen
  • Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderinteressierten stellen den Antrag auf bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (z. B. der Hausbank). Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Zusätzliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Elektromobilität, den jeweiligen Konditionen sowie zu den Service- und Beratungsangeboten der NRW.Bank finden Sie hier.

 

Weitere Bundes- und Landesförderprogramme für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen finden Sie hier:

Falls Sie Fragen haben sollten oder eine Beratung hinsichtlich der Förderprogramme benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an info@  avoid-unrequested-mailselektromobilitaet.nrw.  

Foto & Header: micheile henderson auf Unsplash

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