Preiswahl an öffentlichen Ladesäulen
Heutzutage sind Ladesäulen in Lade-Netzwerke eingebunden und können mit betreibenden- und regionsübergreifenden Ladekarten genutzt werden – ähnlich dem Handy-Empfang im Ausland, obwohl mit dem dortigen Anbieter kein Mobilfunkvertrag geschlossen wurde (Roaming).
Dabei gibt es verschiedene Fahrstrom-Anbietende, die sich hauptsächlich im Preismodell (z. B. mit oder ohne Grundpreis) und weniger in der Abdeckung unterscheiden. Ein Ladetarifvergleich lohnt sich also.

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An der Ladesäule wird immer nach den geladenen Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Zusätzlich können weitere Preiskomponenten wie eine Startgebühr oder – nach einigen Stunden – eine Blockiergebühr anfallen.
Darüber hinaus werden auch Tarife mit monatlicher Grundgebühr und geringerem kWh-Preis angeboten. Solche Tarife lohnen sich v. a. bei häufigem Laden an → öffentlichen Ladesäulen. Wird hauptsächlich → zuhause oder bei der → Arbeit geladen, ist ein Tarif ohne Grundgebühr in der Regel günstiger.
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Laden zuhause oder am Arbeitsplatz am günstigsten
Am günstigsten lädt man in der Regel an nicht-öffentlich zugänglichen Ladestationen, sprich am → Wohnort oder am → Arbeitsplatz. Wird der Strom aus einer → Photovoltaik-Anlage erzeugt, reduzieren sich die Kosten für das Aufladen noch einmal deutlich.
Am teuersten sind öffentliche Schnell-Ladestationen, sodass diese aus Kostengründen nur genutzt werden sollten, wenn der Akku schnellstmöglich wieder aufgeladen werden muss, z. B. auf der → Langstrecke.
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Mit dynamischen Stromtarifen günstiger laden
Bei einen dynamischen Stromtarif ist der Strompreis abhängig vom aktuellen Stromangebot. Bei einem großen Angebot an erneuerbarem Strom im Netz (z. B. mittags) oder einer geringen Nachfrage nach Strom (z. B. nachts) sinkt der Strompreis.
E-Autos sind mit ihrem zeitlich flexiblen Strombedarf sehr gut geeignet diese günstigen Strompreise zu nutzen. Hierfür wird ein → intelligentes Messsystem benötigt.

Noch mehr sparen mit variablen Netzentgelten
Zusätzlich kann von reduzierten Netzentgelten profitiert werden. Diese Entgelte sind – neben der Beschaffung und den Steuern bzw. Abgaben – der dritte Haupt-Bestandteil des Strompreises.
Seit 2024 müssen → steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Ladestationen vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Dabei wird stets eine Mindestleistung von 4,2 kW gewährleistet, Ladevorgänge werden also nie unterbrochen.
Reduzierung der Netzentgelte
Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten Betreibende steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine finanzielle Kompensation. Dazu hat die Bundesnetzagentur verschiedene → Module zur Entgeltreduzierung [extern] festgelegt:
1) Reduzierung durch netzbetreiberindividuellen Pauschalbetrag
2) prozentuale Reduzierung des Netzentgelts (pro kWh)
(Voraussetzung ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung)
3) zeitvariable Reduzierung des Netzentgelts (in Kombination mit Modul 1)
(Voraussetzung ist ein → intelligentes Messsystem)
Weitere Informationen finden sich auf der → Info-Seite der Bundesnetzagentur.





