Das im August 2021 in Kraft getretene Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, bei Fahrzeugneuausschreibungen und bestimmten Dienstleistungen, Mindestquoten für saubere Fahrzeuge einzuhalten. Damit sollen die Flotten der öffentlichen Hand zunehmend sauberer und emissionsärmer werden.
Dieses Gesetz stellt die betroffenen öffentlichen und sektoralen Auftraggeber vor neue Herausforderungen. Sei es die Berechnung der Quoten, der Einhaltungsrahmen der Mindestziele oder auch die Frage, ob der Ausgleich von Quoten möglich ist.
Im Rahmen des Workshops sollen diese und weitere Fragen beantwortet werden. Er richtet sich an alle öffentlichen und sektoralen Auftraggeber wie Kommunen, öffentliche Unternehmen und Landesverwaltungen, insbesondere an deren Vergabe- und Fuhrparkverantwortliche.
Der Workshop wird zuerst einen umfangreichen Einblick in die Regulatorik des Gesetzes geben. Auch die praxisnahe Umsetzung der Vorschriften wird thematisiert. Zudem werden verschiedene Hilfestellungen wie Tools und Websites vorgestellt.
Die Teilnahme erfolgt online über Zoom und ist kostenfrei.
Die Veranstaltung wird von Magdalena Ganser, Projektmanagerin für Mobilität bei der NRW.Energy4Climate GmbH moderiert. Als Gastreferenten sind Frau Julia Pelzeter bzw. Herr Domenik Räder vom ifeu- Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg geladen.
Zur Einsicht finden Sie hier den Gesetzestext: SaubFahrzeugBeschG.pdf (gesetze-im-internet.de)
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