Die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des Landes NRW über die Richtlinie progres.nrw - Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ wurde mit Wirkung zum 1. Dezember beendet.
Das eine Programm endet - das andere Programm startet
Unternehmen und Kommunen werden bei der Elektrifizierung ihrer Flotten ab sofort durch die neu aufgelegten Bundesförderprogramme: „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ (KfW-Programm 441) und „Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen“ (KfW-Programm 439) unterstützt. Die Programme bieten, je nach Vorhaben, Förderquoten von bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.
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