Kommunen, Pressemitteilung, Privatnutzer, Forschung und Entwicklung, Unternehmen

Fördergelder dürfen wieder kombiniert werden

Bundesregierung hebt Kumulierungsverbot auf

Momentan können Interessierte in Sachen Elektromobilität aus zahlreichen üppigen Förder-Angeboten wählen - und genau da liegt der Knackpunkt: Sie können nicht nur, sondern sie müssen sogar wählen. Eine Kombination - die Kumulierung - der Fördergelder ist oft explizit verboten.

Kombinationsverbot aufgehoben

Die Bundesregierung hat dieses Verbot nun aufgehoben. Damit können Interessenten – z.B. beim Kauf eines Elektro-Autos – von Bund, Land oder auch Kommunen angebotene Fördergelder wie den Umweltbonus und die Förderung des NRW-Wirtschaftsministeriums kombiniert in Anspruch nehmen, wodurch sich die Fördersummen bis in den fünfstelligen Bereich aufsummieren können.

"Am 16. November 2020 tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käuferinnen und Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren.

Bundesminister Peter Altmaier: „Der Umweltbonus ist ein voller Erfolg. Mit über 34.000 beantragten Elektroautos im Oktober hat der Umweltbonus den vierten Rekordmonat in Folge verzeichnet. Das zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung an E-Autos immer weiter steigt und ist ein gutes Signal für den Klimaschutz. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen. Deshalb können für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug demnächst neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.“

Im Oktober wurden 32.324 Umweltbonus-Anträge für insgesamt 34.213 Fahrzeuge gestellt – ein neuer Rekord. Seit Juli dieses Jahres, als die Innovationsprämie eingeführt wurde, gab es mehr als 100.000 Anträge. Das liegt bereits deutlich über der Gesamtanzahl von 2019.

Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) liegen bereits entsprechende Verwaltungsvereinbarungen vor. Ab dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus daher mit den dort vorhandenen Förderprogrammen für Elektrofahrzeuge kombiniert werden. Diese und weitere öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht." heißt es in der Pressemitteilung.

Hier geht's direkt zur Pressemitteilung des Bundes-Wirtschaftsministerium.

Zur Liste

Diese Seite verwendet Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können, erfahren Sie in den Datenschutzhinweisen.

Wenn Sie diese Webseite weiter nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.