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Welche Lademöglichkeit ist die richtige für mich und wie beantragt man Förderung?

Hier beschreiben wir Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Eine eigene Wallbox oder Ladesäule für das heimische Laden anzuschaffen und für diese Fördergelder zu beantragen ist leicht – wenn man Schritt für Schritt vorgeht. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie das geht.

Fremd- oder Gemeinschaftseigentum?

Handelt es sich bei der Immobilie um Fremd- oder Gemeinschaftseigentum, muss zunächst die Genehmigung des Eigentümers eingeholt bzw. bei der Eigentümerversammlung beantragt werden. Vordrucke dafür gibt es z.B. hier bei The Mobility House.

Über die Lademöglichkeiten informieren

Wenn die Genehmigung vorliegt, ist es an der Zeit, sich ein Bild über den Montage-Ort zu verschaffen. Bei einer Garage oder einem Stellplatz an einer Wand ist eine Wallbox eine geeignete Lösung. Kosten und Aufwand sind in beiden Fällen verhältnismäßig gering. Wenn eine Garage zur Verfügung steht, ist eine Zugangsbeschränkung gegen die Benutzung durch Unbefugte nicht nötig. Wird die Wallbox an einer Wand am Stellplatz angebracht, kann die Benutzung mit einem Schlüssel oder einem PIN erfolgen.

Wallbox, Wallbox mit Fuß oder Ladesäule?

Wenn am Montage-Ort keine Wand zur Verfügung steht, kommen eine Wallbox mit Standfuß oder eine Ladesäule in Frage. Bei der Wallbox mit Standfuß bewegen sich Kosten und Aufwand im mittleren Bereich. Die Anmeldung zum Laden erfolgt ebenfalls mittels eines Schlüssels oder einer PIN. Bei einer Ladesäule sind die Kosten und der Aufwand deutlich höher als bei einer Wallbox. Die Anmeldung erfolgt mittels einer RFID-Karte.

Welche Ladeleistung benötige ich? Wie schnell muss ich laden können?

Wenn die ersten Schritte absolviert sind, ist es an der Zeit, sich Gedanken zu machen, wie schnell man an seiner Lademöglichkeit laden muss. Wie oft pro Woche muss ich überhaupt laden? Und genügt es, wenn ich dann über Nacht lade? In der Regel wird es genügen, hin und wieder über Nacht zu laden.
Bei einer Ladeleistung von 3,7kW kann man pro Stunde durchschnittlich Strom für 22 Kilometer laden – oder für 264 Kilometer pro Nacht.

Bei einer Ladeleistung von 11kW kann man pro Stunde durchschnittlich Strom für 65 Kilometer laden. Schon bei dieser Ladeleistung kann man jedes Elektrofahrzeug über Nacht vollladen – auch dann, wenn der Akku zu Beginn vollkommen leer war, was aber so gut wie nie der Fall sein wird.
Bei einer Ladeleistung von 22kW kann man pro Stunde durchschnittlich Strom für 130 Kilometer laden. Im Verlauf einer Nacht könnte man damit drei Elektrofahrzeuge von Null vollladen.

Soll meine Lade-Station besondere Funktionen haben?

Wallboxen und Ladesäulen sind mit weitergehenden Funktionen erhältlich. Falls z. B. Lade-Infos über das Smartphone verfolgt werden sollen, können WLAN und eine entsprechende App genutzt werden. Wenn ein Dienstfahrzeug geladen werden soll, kann die Ladestation mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet werden. Falls zukünftig weitere Ladestationen ergänzt werden sollen, kann mit einem Lastmanagement gearbeitet werden, um die Ladevorgänge aller Fahrzeuge optimal aufeinander abzustimmen. Und für den Fall, dass eine Photovoltaik-Anlage eingebunden werden soll, kann ein Energiemanagement integriert werden.

Wie beantrage ich Fördergelder?

Auch dann, wenn man die großzügige Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte man Schritt für Schritt vorgehen.

Antragsvoraussetzungen erfüllt? Angebot mit Kostenvoranschlag einholen

Dabei gilt es zunächst, zu prüfen, ob die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Beziehe ich Öko-Strom oder erzeuge ich ihn selbst – z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage mit mindestens 2kWp? Dann muss ein Angebot incl. eines Kostenvoranschlags von einem Elektro-Fachbetrieb eingeholt werden.

Förderung online beantragen – Wallbox auswählen – Auftrag erteilen

Im Anschluss kann der Förder-Antrag online ausgefüllt, das Angebot hochgeladen und alles abgeschickt werden. Nach Empfang der automatischen Eingangsbestätigung kann dann die Wallbox ausgewählt bzw. der Elektro-Installateur beauftragt werden.

Letzter Schritt: Nachweisen und Fördergelder erhalten

Im letzten Schritt erhält der Antragsteller eine E-Mail mit dem Zuwendungsbescheid incl. Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag. Die Unterlagen müssen ausgefüllt und der Bezirksregierung Arnsberg zur Prüfung zurückgeschickt werden. Einige Wochen später erfolgt dann die Überweisung der Fördersumme.

Hier kann man die Checkliste herunterladen.

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