Für neue, erstmals zugelassene BEV, PHEV oder Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es den Umweltbonus, die sogenannte Kaufprämie. Finanziert wird diese zu 50 % vom Bund und 50 % von den Fahrzeugherstellern. Die Gesamtfördersumme ist auf 1,2 Milliarden Euro festgelegt. Mindestens 300.000 Fahrzeuge können gefördert werden. Pro Fahrzeug beträgt die Förderung 3.000 € (PHEV) bzw. 4.000 € (BEV). Das Programm ist beendet, sobald der bereitstehende Betrag vergeben ist. Einen Förderantrag können Privatpersonen und Unternehmen sowie Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen.
Bundesweit knapp 40.000 Anträge - knapp 8.000 davon aus NRW = 2. Platz hinter Bayern und vor Baden-Württemberg
Bis zum 31.10.2017 wurden bundesweit insgesamt 37.697 Anträge gestellt. Dabei sind 21.963 Anträge für BEV eingegangen. Die restliche Anzahl teilt sich in 15.730 Anträge für PHEV und 4 Anträge für Brennstoffzellenfahrzeuge auf. Mit 53% stellen dabei Unternehmen die größte Gruppe der Antragssteller dar, gefolgt von Privatpersonen mit 45%.
Neben Privatpersonen und Unternehmen können auch Stiftungen, Körperschaften und Vereine einen Förderantrag beim Kauf oder Leasing eines BEV oder eines PHEV stellen. Auf Stiftungen, Körperschaften und Vereine entfielen 2 %. Die Förderung hat einen längerfristigen Charakter (bis 2019), so dass die Anzahl der Anträge mit steigendem Fahrzeugangebot in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Im Ländervergleich befindet sich NRW nun erstmals auf dem zweiten Platz hinter Bayern und vor Baden-Württemberg mit 7.909 gestellten Anträge für
die Kaufprämie. Insgesamt ist ein positiver Aufwärtstrend zu erkennen, der in der steigenden Anzahl der Anträge deutlich wird.