Bei der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur werden die Investitionsmehrkosten mit 40% bis 50% gefördert. Elektromobilitätskonzepte werden mit 50% bis 80% gefördert, wobei die maximalen förderfähigen Ausgaben auf 100.000€ beschränkt sind.
Gegenüber dem 2. Aufruf zur Antragseinreichung vom März 2016, wurde der aktuelle Aufruf geringfügig geändert. Folgende Änderungen verdienen Beachtung:
Förderung von Fahrzeugen/Ladeinfrastruktur (11/2016)
- Gemäß Punkt 2.1.1 der Förderrichtlinie sind mindestens fünf Fahrzeuge pro Antrag zu beschaffen. Für Antragsteller, die von der Beantragung des Umweltbonus („Kaufprämie“ – siehe Webseite der BAFA) ausgeschlossen sind, wird diese Mindestanzahl auf drei Fahrzeuge reduziert. Für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates sowie Sonderfahrzeuge gilt diese Einschränkung nicht.
- Die Ladeinfrastruktur (LIS) für Fahrzeuge der Klassen N1 und M1 muss diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich gemacht werden und interoperabel gestaltet sein. Bei Sonderverkehren, die auszwingenden betrieblichen Gründen einen beschränkten Zugang der Ladeinfrastruktur erfordern, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
Die vollständigen Aufrufe mit weiteren wichtigen Details können auf folgender Seite eingesehen werden: www.now-gmbh.de/de/modellregionen-elektromobilitaet/foerderrichtlinie-2015
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Bingchang Ni von der Projektleitstelle Modellregion Elektromobilität Rhein-Ruhr.
Tel.: 0211 86642296
E-Mail: ni@elektromobilitaet.nrw.de