Förderprogramme für Unternehmen

Das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur, die Kaufprämien von Land und Bund, Steuer-Erleichterungen und Beratungsangebote machen den Einstieg in die Elektromobilität so attraktiv wie nie zuvor. Hier informieren wir Sie ausführlich über aktuelle Fördermaßnahmen und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


 

 

Wichtiger Hinweis zu den

Förderprogrammen


Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden!

 

 


 

 

Elektrofahrzeuge (Landesförderung)

Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete von → rein elektrische Nutzfahrzeuge.

Förderhöhe:
  -  bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)

Voraussetzung:
  -  zulässiges Gesamtgewicht von mind. 2,3 Tonnen
  -  Fahrzeugklasse N1 oder N2

Darüber hinaus wird auch der → Güterverkehr und der → öffentliche Personenverkehr gefördert.

 

 


 

 

Ladesäulen und Wallboxen

Landesförderprogramm

Förderhöhe pro → nicht-öffentlichem Ladepunkt:
  -  für Beschäftigte und Mietende:            1.000 Euro
  -  mit Erneuerbare-Energien-Anlage:       1.500 Euro
  -  für gewerbl. genutzte Fahrzeuge: bis 15.000 Euro
  -  im Bereich Carsharing:                   bis   1.500 Euro

Förderhöhe pro → öffentlichem Ladepunkt:
  -  unter 50 kW:  1.500 Euro pro Ladepunkt
  -       ab 50 kW:     250 Euro pro kW Ladeleistung

Bundesförderprogramm

Außerdem fördert der Bund → nicht-öffentliche Schnell-Ladepunkte auf ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen.

Förderhöhe für kleine und mittlere Unternehmen:
  -  ab   50 kW:  40 Prozent, maximal 14.000 Euro
  -  ab 150 kW:  40 Prozent, maximal 30.000 Euro

Förderhöhe für Großunternehmen:
  -  ab   50 kW:  20 Prozent, maximal 7.000 Euro
  -  ab 150 kW:  20 Prozent, maximal 15.000 Euro

 

 


 

 

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)

Das Land NRW fördert → Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Förderhöhe für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
  -  40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro

Voraussetzung des Komplexes:
  -  örtlich zusammenhängend
  -  mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
     (Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)

Außerdem fördert das Land NRW → Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für:

gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mittelspannung):
Förderhöhe: 40 Prozent, maximal 100.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

Carsharingstationen (Niederspannung):
Förderhöhe: 40 Prozent, maximal 15.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

 

 


 

 

Umsetzungskonzepte (Landesförderung)

Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller → Umsetzungskonzepte für die Beschaffung von Fahrzeugen oder die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

Förderhöhe:
  -  50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro

Voraussetzungen:
  -  neutral und unabhängig
  -  konkrete Handlungs-/Umsetzungsempfehlungen
  -  erstellt durch qualifizierte Berater:innen

 

 


 

 

Lastenfahrräder (Landes- und Bundesförderung)

Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.

Förderung:
  -  elektrisch:            30 Prozent, maximal 2.100 Euro
  -  nicht-elektrisch:  500 Euro

Voraussetzungen:
  -  Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
  -  verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung

Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über → Dienstleistungsunternehmen [externer Link], die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 6 Cent pro kWh möglich – bei Inselnetz-Systemen mit Ökostrom sind sogar noch höhere Erlöse möglich. Ab 2024 gelten diese auch für netzgekoppelten Ökostrom-Systeme.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

 

 


 

 

Darlehen für die Elektromobilität

Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:

Antragstellende:
  -  mittelständische und kommunale Unternehmen
  -  freiberuflich Tätige

Verwendungszweck:
  -  Erwerb von Elektro­-Fahrzeugen
  -  Umrüstungen von Fahrzeugen
  -  Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
  -  Forschungs­ und Entwicklungsvorhaben

 

 


 

 

Alle Förderprogramme im Überblick


 

 

Steuerliche Vorteile

Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.

   -   Befreiung von der Kfz-Steuer
   -   Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
   -   Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
   -   Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils

 

 

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