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Landesförderprogramm "progres.nrw"
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Wichtiger Hinweis zum Förderprogramm des Landes
---- Landesförderung pausiert ----
Aktuell können keine Förderanträge für das Förderprogramm "progres.nrw" mehr gestellt werden.
Voraussichtlich ab Februar 2026 wird die Antragstellung wieder möglich sein. → Mehr dazu
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Elektrofahrzeuge (Landesförderung)
Das Land NRW unterstützt Kauf, Leasing oder Miete rein elektrischer Pkw (Klasse M1) für ambulante, soziale Dienste und für Carsharing-Stationen.
Förderhöhe pro Fahrzeug:
- maximal 5.000 Euro (je nach Haltedauer)
Voraussetzung:
- Fahrzeugsegment "Mini" oder "Kleinwagen"
(Einteilung laut → Kraftfahrtbundesamt [extern])
Ladesäulen und Wallboxen (Landesförderung)
Das Land NRW fördert nicht öffentliche Ladeinfrastruktur, die über die → gesetzlichen Vorgaben hinaus geht mit 40 Prozent der Ausgaben. Bei → "großen Unternehmen" [extern] beträgt die Förderquote 20 Prozent.
an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen:
- maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
für Beschäftigte:
- maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
für gewerblich genutzte Fahrzeuge:
- maximal 50.000 Euro pro Schnellladepunkt
(auch mit öffentlicher Zugänglichkeit möglich)
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
im Bereich Carsharing:
- maximal 5.000 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
für ambulante soziale Dienste:
- pauschal 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]

Darüber hinaus fördert das Land auch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt
→ weitere Infos und Förderantrag [extern]
Grundinstallation für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert die Grundinstallation für Ladeinfrastruktur, die über die → gesetzlichen Vorgaben hinaus geht.
Förderhöhe:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 50.000 Euro
Voraussetzungen:
- örtlich zusammenhängender Garagen- oder
Stellplatzkomplex an einem Wohngebäude
- mindestens 10 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet,
der über → progres.nrw [extern] gefördert wird
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert die Errichtung / Ertüchtigung von Netzanschlüssen für private Ladestationen.
Förderhöhe:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängender Garagen- oder
Stellplatzkomplex
- mindestens 4 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
Umsetzungskonzepte (Landesförderung)
Das Land NRW unterstützt die Erstellung von unabhängigen Umsetzungskonzepten.
Förderhöhe bei Konzepten mit Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1 oder Ladeinfrastruktur:
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Förderhöhe bei Konzepten mit Bezug zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen:
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 50.000 Euro

Lastenfahrräder (Bundesförderung)
Der Bund fördert den Kauf von elektrischen Lastenfahrrädern.
Förderung:
- 25 Prozent der Ausgaben, maximal 3.500 Euro
Voraussetzungen:
- unlösbar verbundene Transportmöglichkeit
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg
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Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Stand: Februar 2025
Ablauf der NRW-Landesförderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Darlehen für die Elektromobilität
Die NRW.Bank vergibt zinsgünstige Darlehen mit bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass.
Antragstellende:
- Unternehmen (privat-, öffentlich-rechtlich-
und gemeinnützig organisierte Rechtsformen)
- Stiftungen
- Angehörige der freien Berufe
Verwendungszweck:
- Erwerb von Elektro-Fahrzeugen (inkl. Lkw/Busse)
- Umrüstungen von Verbrenner-Fahrzeugen
- Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 8 Cent pro kWh möglich – mit selbst produziertem Ökostrom sind etwa 17 Cent pro kWh möglich (Stand: Q4/2025).
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.

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Die NOW erläutert in ihrem Factsheet "THG-Quotenhandel" was die THG-Quote ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sie basiert und wie der Quotenhandel funktioniert. → zum Factsheet
Stand: September 2024
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Befreiung von der Lohnsteuer für das Laden am
Arbeitsplatz
- Befreiung von der Lohnsteuer für die zeitweise
Überlassung von Ladestationen
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
für Ladestationen






























