Wichtiger Hinweis zu den
Förderprogrammen
Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt / genehmigt werden! (Ausnahme: → Umweltbonus)
Land und Bund unterstützen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeuge.
Förderhöhe für → elektrische Pkw (Umweltbonus):
- 3.000 Euro bzw. 4.500 Euro (je nach Listenpreis)
Gilt für Kauf und Leasing (bundesweit).
Förderhöhe für → rein elektrische Nutzfahrzeuge:
- bis zu 8.000 Euro (je nach Haltedauer)
Gilt für Kauf, Leasing oder Miete (nur NRW).
Darüber hinaus wird auch der → Güterverkehr und der → öffentliche Personennahverkehr gefördert.
Das Land NRW fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe pro → nicht-öffentlichem Ladepunkt:
- für Beschäftigte und Mietende: 1.000 Euro
- mit Erneuerbare-Energien-Anlage: 1.500 Euro
- für gewerbl. genutzte Fahrzeuge: bis 15.000 Euro
- im Bereich Carsharing: bis 1.500 Euro
Förderhöhe pro → öffentlichem Ladepunkt:
- unter 50 kW: 1.500 Euro pro Ladepunkt
- ab 50 kW: 250 Euro pro kW Ladeleistung
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert → Netzanschlüsse für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
- 40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Antragsstellung vor Beauftragung / Umsetzung)
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Außerdem fördert das Land NRW → Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für:
- gewerblich genutzte Fahrzeuge (Mittelspannung):
40 Prozent der Ausgaben, maximal 100.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag / Übersicht)
- Carsharingstationen (Niederspannung):
40 Prozent der Ausgaben, maximal 15.000 Euro
→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag / Übersicht)
Das Land NRW unterstützt bei der Erstellung professioneller Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität.
Die Konzepte können dabei konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen in Sachen Fahrzeugbeschaffung oder für die Errichtung von Ladeinfrastruktur beinhalten.
Förderhöhe für → Umsetzungskonzepte:
- 50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Lastenfahrräder (Landes- und Bundesförderung)
Das Land fördert den Kauf von → Lastenfahrrädern.
Förderung:
- elektrisch: 30 Prozent, maximal 2.100 Euro
- nicht-elektrisch: 500 Euro
Voraussetzungen:
- Nutzlast von mindestens 70 Kilogramm
- verlängerter Radstand oder Transportvorrichtung
Ab einer Nutzlast von 120 Kilogramm kann zusätzlich die → Bundes-Förderung genutzt werden.




Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Stand: April 2023
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quoten-Handel über → Dienstleistungsunternehmen [externer Link], die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlich zugänglicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier auf Grundlage der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von ca. 10 bis 15 Cent pro kWh möglich – bei netzentkoppelten Anlagen sind sogar noch höhere Erlöse möglich.
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen deutlich schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet schneller voran.

Darlehen für die Elektromobilität
Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:
Antragstellende:
- mittelständische und kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
Verwendungszweck:
- Erwerb von Elektro-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen
- Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
- Forschungs und Entwicklungsvorhaben
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Steuerfreiheit für das Laden am Arbeitsplatz
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
- Sonderabschreibungen (nur für Unternehmen)