⠀
Landesförderprogramm "progres.nrw"
⠀
Das Land NRW fördert die Errichtung von Ladeinfra-struktur mit 40 bzw. 20 Prozent der Ausgaben.
Maximale Förderhöhe pro Ladepunkt:
→ nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- für Beschäftigte und Mietende: 1.000 Euro
- für gewerbl. genutzte Fahrzeuge: 10.000 Euro
- im Bereich Carsharing: 1.500 Euro
→ öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- unter 50 kW: 1.500 Euro
Grundinstallation für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert die → Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Förderhöhe:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 50.000 Euro
Voraussetzungen:
- örtlich zusammenhängender Garagen- oder
Stellplatzkomplex an einem Wohngebäude
- mindestens 20 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet,
der über → progres.nrw gefördert wird
Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)
Das Land NRW fördert die Errichtung / Ertüchtigung von → Netzanschlüssen für private Ladestationen.
Förderhöhe für Netzanschlüsse für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
- 20 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Voraussetzung des Komplexes:
- örtlich zusammenhängend
- mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
- mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet
⠀
⠀
Außerdem fördert das Land NRW → Netzanschlüsse zur Stromversorgung von gewerblich genutzte Fahrzeugen und Carsharingstationen:
Förderhöhe für Netzanschlüsse i. V. m. Ladeinfra-
struktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge:
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 50.000 Euro
Förderhöhe für Netzanschlüsse i. V. m. Ladeinfra-
struktur an Carsharingstationen:
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 15.000 Euro
Das Land NRW unterstützt die Erstellung von unabhängigen → Umsetzungskonzepten.
Förderhöhe bei Konzepten mit Bezug zu den Fahrzeugklassen M1 und N1 oder Ladeinfrastruktur:
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 10.000 Euro
Förderhöhe bei Konzepten mit Bezug zu schweren Nutzfahrzeugen und Bussen:
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 50.000 Euro
Lastenfahrräder (Landesförderung)
Der Bund fördert den Kauf von elektrischen → Lastenfahrrädern.
Förderung:
- 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
Voraussetzungen:
- unlösbar verbundene Transportmöglichkeit
- zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg
⠀
Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Stand: Februar 2024
Darlehen für die Elektromobilität
Die NRW.Bank vergibt → zinsgünstige Darlehen:
Antragstellende:
- mittelständische und kommunale Unternehmen
- freiberuflich Tätige
Verwendungszweck:
- Erwerb von Elektro-Fahrzeugen
- Umrüstungen von Fahrzeugen
- Investitionen im Zusammenhang mit E-Mobilität
- Forschungs und Entwicklungsvorhaben
Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
⠀
Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.
Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.
Darüber hinaus können auch Betreiber:innen öffentlicher Ladestationen von der THG-Quote profitieren. Im Gegensatz zu privaten Ladestationen (siehe oben) ergibt sich die Prämie hier anhand der real abgegebenen Strommenge. Dabei sind Erlöse von etwa 3 Cent pro kWh möglich – mit selbst produziertem Ökostrom sind etwa 7 Cent pro kWh möglich (Stand: Q4/2024).
Dank der THG-Quote rentieren sich öffentliche Ladestationen schneller und der Ausbau der Ladeinfrastruktur schreitet stärker voran.
⠀
Die NOW erläutert in ihrem Factsheet "THG-Quotenhandel" was die THG-Quote ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sie basiert und wie der Quotenhandel funktioniert. → zum Factsheet
Stand: September 2024
Alle Förderprogramme im Überblick
Steuerliche Vorteile
Elektrofahrzeuge und Ladestationen erhalten neben Förderungen auch diverse steuerliche Vorteile, u.a.
- Befreiung von der Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
- Reduzierung der Dienstwagenbesteuerung
- Befreiung von der Lohnsteuer für das Laden am
Arbeitsplatz
- Befreiung von der Lohnsteuer für die zeitweise
Überlassung von Ladestationen
- Reduzierte Besteuerung des geldwerten Vorteils
für Ladestationen