Wichtiger Hinweis zum
Förderprogramm des Landes
Der Förderantrag muss VOR der Bestellung gestellt und genehmigt werden! → Mehr dazu hier.
Anschaffung E-Fahrzeuge
Das Land NRW zahlt beim Kauf, Leasing oder bei der Miete rein elektrischer Nutzfahrzeuge (ZGG ≥2,3 t) bis zu 8.000 €. Zusammen mit dem Herstelleranteil des Umweltbonus ist eine Förderung von bis zu 11.000 € möglich – pro Fahrzeug. → weitere Infos
Kauf und Leasing von elektrischen Pkw werden vom Bund durch die → BAFA-Kaufprämie (Umweltbonus) gefördert.
Anschaffung Ladeinfrastruktur
Das Land NRW fördert den Kauf und die Errichtung von Ladestationen mit bis zu 50 % der Ausgaben. Es werden sowohl → öffentliche Ladepunkte als auch → nicht-öffentliche Ladepunkte (zum Beispiel für den Fuhrpark, für Mitarbeiter oder Mieter) gefördert.
Die restlichen Investitionskosten können darüber hinaus bei guter Bonität mit einem 0 %-Darlehen der NRW.BANK finanziert werden. → weitere Infos
Beratung / Konzepte
Unternehmer können sich professionell zu ihren ganz individuellen Möglichkeiten in Sachen Elektromobilität beraten lassen. Das Land zahlt bis zu 50 % der Beratungskosten bis maximal 15.000 €. Interessierte Unternehmen können sich zur Beschaffung von E-Fahrzeugen, dem Aufbau von Ladeinfrastruktur, Flottenmanagement sowie finanziellen und rechtlichen Aspekten beraten lassen. → weitere Infos
Anschaffung E-Lastenräder
Das Land fördert den Kauf elektrischer Lastenräder mit Zuschüssen von 30 % des Kaufpreises - maximal 2.100 €. Voraussetzung dafür sind eine Nutzlast von mindestens 70 kg und ein verlängerter Radstand oder eine Transportvorrichtung. → weitere Infos
Ab einer Nutzlast von 120 kg kann zusätzlich die → Bundes-Förderung (25 %, maximal 2.500 €) genutzt werden.
Förderübersicht
In der Übersicht "NRW-Förderprogramm für Unternehmen" können Sie auf einer Seite nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Unternehmen bestehen. → zum Download
Übersicht: NRW-Förderprogramm für Unternehmen
Stand: Dezember 2020
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Alle Förderprogramme im Überblick
Weitere Informationen
Gibt es steuerliche Vorteile?
Neben der Unterstützung bei der Anschaffung werden elektrische Autos auch steuerlich gefördert. So sind E-Autos z.B. für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. →
Ist ein E-Auto am Ende günstiger?
Elektrofahrzeuge kosten etwas mehr, sind dafür im Betrieb viel günstiger. Hier können Sie selber nachrechnen, ob sich für Sie ein E-Auto finanziell lohnen würde. →