Ladevorgang starten – Einfache Bezahlung direkt vor Ort
An neuen Ladesäulen muss laut → Ladesäulen-Verordnung (§ 4 LSV) auch immer ohne Vertrag mit dem jeweiligen Betreibenden geladen werden können.
Dadurch können die RFID-Ladekarten eines Fahrstromanbietenden auch betreibenden- und regionsübergreifend genutzt werden – ähnlich wie auch der Handy-Empfang im Ausland möglich ist (Roaming).
Die günstigsten Anbietenden finden Sie z. B. in dem monatlich aktualisierten → Ladekarten-Kompass von emobly.
