Förderprogramme für Privatpersonen

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen die Elektromobilität durch Steuervergünstigungen und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Stand: Förderperiode 2024


Wichtiger Hinweis zum Förderprogramm des Landes


Förderanträge müssen VOR der Umsetzung gestellt und genehmigt werden!

Antragsberechtigt sind Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.


 

 

Ladestationen und Wallboxen (Landesförderung)

Das Land fördert → private Ladestationen an Miet-Wohngebäuden und Wohnungseigentumsanlagen.

Förderhöhe:
  -  40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  -  maximal 1.000 Euro pro Ladepunkt

Voraussetzung:
  -  Strom aus erneuerbaren Energien (z. B. aus einer
     PV-Anlage oder über einen Stromliefervertrag)

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)
(Ausfüll-Hilfen im → Muster-Förderantrag)

 

 


 

 

Grundinstallation für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die → Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

Förderhöhe:
  -  20 Prozent der Ausgaben, maximal 50.000 Euro

Voraussetzungen:
  -  örtlich zusammenhängender Garagen- oder
      Stellplatzkomplex an einem Wohngebäude
  -  mindestens 20 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet,
     der über → progres.nrw gefördert wird

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

 

 


 

 

Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (Landesförderung)

Das Land NRW fördert die Errichtung / Ertüchtigung von → Netzanschlüssen für private Ladestationen.

Förderhöhe für Netzanschlüsse für Garagen- und Stellplatzkomplexe:
  -  20 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro

Voraussetzung des Komplexes:
  -  örtlich zusammenhängend
  -  mindestens vier Stellplätze (mind. 2 Jahre alt)
  -  mind. 1 Ladepunkt mit mind. 11 kW errichtet

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

 

 


 

 

Umsetzungsberatung und -konzepte (Landesförderung)

Das Land NRW unterstützt die Erstellung professioneller → Umsetzungskonzepte. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Garagen- und Stellplatzkomplexen, Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaft sowie Vermietende oder Mietende von Immobilien. 

Förderhöhe:
  -  50 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro

→ zur Bewilligungsbehörde (Antrag und Übersicht)

 

 


 

 

Förderübersicht

In der Förderübersicht "NRW-Förderprogramm für Privatpersonen" können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen. → zum Download

 

 


 

 

Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)

Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.

Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

Die NOW erläutert in ihrem Factsheet "THG-Quotenhandel" was die THG-Quote ist, auf welcher rechtlichen Grundlage sie basiert und wie der Quotenhandel funktioniert. → zum Factsheet


Factsheet: THG-Quotenhandel

Stand: September 2024

 

 


 

 

Kommunale Förderprogramme

Zusätzlich zur finanziellen Förderung durch den Bund und das Land NRW haben auch viele Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme  für die Anschaffung von Ladestationen oder Lastenfahrräder aufgelegt.
Solche Programme gibt bzw. gab es z. B. in Köln, in Münster, in Düsseldorf oder im Kreis Düren.

Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kommune nach, ob auch dort Fördermöglichkeiten bestehen.

 

 


 

 

Förderung durch Energieversorger

Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.

Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.

 

 


 

 

 

 

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