Förderprogramme für Privatpersonen

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen die Elektromobilität durch Steuervergünstigungen und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Stand: April 2026


Förderprogramme im Überblick

E-Autos
Bundesförderung

Ladeinfrastruktur
Bundesförderung

Umsetzungskonzepte
Landesförderung


 

 

E-Auto Förderung

Bundesförderung

Fördergeber 

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) 
 

Förderberechtigt 

Privatpersonen bis max. 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen 
 

Fördergegenstand  

Kauf oder Leasing E-Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 (auch Plug-In-Hybride mit min. 80 km elektrischer Reichweite) 
 

Förderhöhe

Basisförderung: 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender

Förderung für Familien:

  • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
     

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Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Bundesförderung

Fördergeber 

Bundesministerium für Verkehr (BMV) 
 

Förderberechtigt 
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer 
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern 
  • Eigentümerinnen und -eigentümer von Stellplätzen 
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen 
     
Fördergegenstand 

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich technischer Ausrüstung, Netzanschluss und erforderliche Installationen sowie notwendige Baumaßnahmen. 
Die Errichtung von Ladepunkten ist nur in Verbindung mit einer Vorverkabelung förderfähig. 
 

Förderhöhe 

Die Förderung beträgt bis zu 2.000 € pro Stellplatz:  

  • 1.300 €, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt  
  • 1.500 €, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird  
  • 2.000 €, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird. 
     
Voraussetzungen 
  • Bestehendes Mehrparteienhaus in Deutschland  
  • Ladeinfrastruktur nur für Bewohnerinnen und Bewohner (nicht öffentlich zugänglich)  
  • Vorverkabelung von mindestens 20 % der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss  
  • Kostenvoranschlag liegt bei Antragstellung vor  
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags  
  • Nutzung von Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien 
     

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Umsetzungskonzepte Elektromobilität

Landesförderung

Fördergeber 

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) 
 

Förderberechtigt 

Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer 
 

Fördergegenstand 

Erstellung professioneller Umsetzungskonzepte durch externe Berater, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit größerer Vorhaben zu prüfen  
 

Förderhöhe 
  • maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro 
     
Voraussetzungen 
  • Das Konzept muss mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
    • Beschaffung von mindestens fünf reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
    • Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten an einem Standort oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
    • Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeuges der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs
  • Das Angebot ist nicht für die Planung einzelner privater Wallboxen im Einzelfamilienhaus gedacht 
  • Die Beratung muss neutral und unabhängig durch qualifizierte Experten erfolgen 
     

→ Weitere Infos und zum Förderantrag

 

 


 

 

Grundinstallation für Ladeinfrastruktur

Landesförderung

Fördergeber 

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) 
 

Förderberechtigt 

Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie als freiberuflich Tätige und als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer 
 

Fördergegenstand 

Grundinstallation für Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen, die über die → gesetzlichen Vorgaben hinaus geht 
 

Förderhöhe 
  • 20 Prozent der Ausgaben, maximal 50.000 Euro 
     
Voraussetzungen 
  • Eine Antragstellung für die Grundinstallation ist zurzeit nur möglich ist, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur auf Grundlage der Richtlinie progres.nrw gestellt wurde, da die Antragstellung für die Ladeinfrastruktur selbst derzeit ausgesetzt ist. 
  • örtlich zusammenhängender Garagen- oder Stellplatzkomplex an einem Wohngebäude 
  • mindestens 10 Stellplätze (mind. 2 Jahre alt) 
  • Hinweis: Die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig.


→ Weitere Infos und zum Förderantrag
 


 

 

Weitere Infos zum NRW-Förderprogramm


In der Förderübersicht können Sie nachlesen, welche attraktiven Fördermöglichkeiten für Privatpersonen bestehen.

→ Flyer: NRW-Förderprogramm und Bundesförderungen Elektromobilität 

Stand: April 2026

 

 

 

Ablauf der NRW-Landesförderung

1)  Vorbereitung: Angebote einholen (diese gelten noch nicht als Vorhabenbeginn).
2)  Digitaler Förderantrag: Online-Formular ausfüllen (Verifizierung via TAN per Mail/ Mobilfunk)  → Tipps und Hinweise zum Förderantrag
3)  Eingangsbestätigung: Erhalt der Bestätigung (Wichtig: Das ist noch kein Bescheid!). 
4)  Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach Erhalt des Bescheids darf die verbindliche Bestellung oder Auftragsvergabe erfolgen.  
5)  Umsetzung: Maßnahme durchführen und Rechnungen begleichen. 
6)  Verwendungsnachweis: Einreichen der Belege über das Online-Portal. 
7)  Auszahlung: Die Fördersumme wird nach abschließender Prüfung auf ein inländisches Konto überwiesen. 

 

 

Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag? 
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige gestellte Fragen.

 

 


 

 

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Förderung durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)


Seit 2022 können Halter:innen von reinen E-Fahrzeugen eine Prämie aus dem Verkauf der eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen – vor allem Mineralölkonzerne – erhalten. Mit dieser wird das Laden an private Ladestationen im Emissionshandel berücksichtigt.
In der Praxis erfolgt dieser Quotenhandel über Dienstleistungsunternehmen, die die Quoten bündeln, vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und anschließend vermarkten.

Weitere Infos dazu bei der → Verbraucherzentrale.

Kommunale Förderprogramme

Planen Sie die Anschaffung einer Ladestation oder eines Lastenfahrrads? Dann lohnt sich ein Blick über die Förderangebote von Bund und Land NRW hinaus – denn auch viele Städte und Gemeinden unterstützen Sie dabei finanziell. Entsprechende Programme gibt beziehungsweise gab es zum Beispiel in Köln, Münster, Düsseldorf oder im Kreis Düren. 

Fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Kommune nach – vielleicht profitieren auch Sie von einer lokalen Förderung! 

Förderung durch Energieversorger

Viele regionale Energieversorgungsunternehmen haben Förderprogramme für ihre Kundschaft entwickelt. Dabei zahlen sie Prämien zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Pedelecs, Elektroroller oder Ladestationenen.
Diese Förderungen können häufig mit den Förderprogrammen vom Bund kombiniert werden.

Die lokalen Energieversorgungsunternehmen legen dabei immer wieder neue Programme auf, so dass sich eine Anfrage bei Ihrem örtlichen Anbietenden lohnen kann.

Steuerliche Vorteile

 

 


 

 

Beratung

Sie haben Fragen zu den Förderungen oder benötigen Hilfestellung?
Dann kontaktieren Sie gerne:

Verbraucherzentrale NRW
Energieberatung


Telefon:  0211 / 33 996 555
E-Mail: energieberatung@  avoid-unrequested-mailsverbraucherzentrale.nrw

Tipp: Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW berät Sie in 27 Städten und Kreisen kostenlos und für Sie ganz bequem von zu Hause aus. Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch per Telefon oder Video-Call mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.