Privatpersonen, die Ladeinfrastruktur anschaffen möchten, können nun ausschließlich das Förderprogramm der KfW 440 in Anspruch nehmen:
Fördergegenstand
- neue Ladestation (z. B. Wallbox)
- Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Antragsberechtigte
- private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Voraussetzungen
- Ladeleistung: 11 kW *
- intelligente Steuerung (→ mehr dazu hier) **
- Nutzung von Ökostrom: Stromliefervertrag ODER Eigenerzeugung vor Ort (z. B. mit einer PV-Anlage)
Fördersumme
- 900 € pro Ladepunkt
- Ausgaben unterhalb von 900 € werden nicht gefördert
Ihre Förderung beantragen Sie, BEVOR Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der → Seite der KfW-Bank.
* Sie können auch ein Gerät mit stärkerer Ladeleistung kaufen. Die Leistung muss dann von Ihrem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden.
** Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren.
Elektrolastenräder (gültig bis zum 30. November):
- Die Förderquote für Gewerbetreibende stieg von 30 auf 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöchstgrenze von 2.100 auf 3.500 Euro.
- Für Kommunen stieg die Quote von 60 auf 70 Prozent und die Förderhöchstgrenze von 4.200 auf 6.200 Euro.
Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:
Unternehmen (juristische Person):
- Förderquote: 60 % → 50 %
- Fördergrenze: 2.000 € → 1.000 € pro Ladepunkt (Wallbox)
- Fördergrenze: 4.000 € → 3.000 € pro Ladepunkt (Ladesäule)
Kommunen:
- Förderquote: 80 % → 80 % (keine Änderung)
- Fördergrenze: 2.600 € → 1.600 € pro Ladepunkt (Wallbox)
- Fördergrenze: 5.800 € → 4.800 € pro Ladepunkt (Ladesäule)
Öffentliche Ladeinfrastruktur:
- Förderquote: 60 % → 50 %
- Fördergrenze: 6.000 € → 5.000 € pro Ladepunkt (Wallbox)
- Fördergrenze: 6.000 € → 5.000 € pro Ladepunkt (Ladesäule)
Kommunen:
- Förderquote: 70 % → 60 %
- Fördergrenze: 6.200 € → 4.200 € pro Elektro-Lastenfahrrad
Unternehmen (juristische Person):
- Förderquote: 40 % → 30 %
- Fördergrenze: 3.500 € → 2.100 € pro Elektro-Lastenfahrrad