Beratung & Konzepte
Umsetzungskonzepte (Förderrichtlinie progres.nrw)
Fördergegenstand
Gefördert werden Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität.
Dabei können die Konzepte zum Beispiel folgende Aspekte umfassen:
- Analyse: aktuelle Flottenauslastung, zukünftige Bedarfe und Anforderungen, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
- Ladeinfrastrukturplanung: optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzdienlichkeit, Netzanbindung
- Finanzielle Aspekte: Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
- Rechtliche Aspekte: Versicherungsthematik
- Beschaffung Fahrzeuge: Fahrzeugtypen und (E-Car-)Sharing-Möglichkeiten, Integration von elektrischen (Lasten-) Fahrrädern in die Flotte
Voraussetzungen
Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen. Das Konzept muss konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten.
Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
→ Beispiele für Beratungsunternehmen
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Antragsberechtigte | Voraussetzung | max. Förderquote | max. Fördersumme |
---|---|---|---|
Vermietende | Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Wohnungseigentümer- gemeinschaften | Gemeinschaften mit mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Flottenbetreibende | Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen | 50 % | 15.000 € |
Arbeitgebende | Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug- Stellplätzen für Beschäftigte | 50 % | 15.000 € |
Gemeinden | Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben. | 80 % | 24.000 € |
Pro Antragsberechtigtem und verbundenem Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
De-minimis-Beihilfen dürfen insgesamt max. 200.000 € in drei Steuerjahren betragen. → Weitere Informationen
→ Elektronisches Antragsformular
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kommunale Konzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur (NRW)
Fördergegenstand
Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:
- Bedarfsermittlung
- Netzinfrastruktur, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Platzbedarf, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte
- Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit von kommunalen und privaten Flächen, Priorisierung
Antragsberechtigte
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Pro Antragsberechtigten ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
Voraussetzungen
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbare relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
- Förderquote: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstsumme: maximal 64 000 Euro
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes durch externe Berater.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Elektromobilitätskonzepte (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Fördergegenstand
Fördergegenstand des Aufrufes ist die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO.
Die Studien müssen einen oder mehrere der genannten Schwerpunkte (unter Absatz 2 des Aufrufs) thematisieren:
Inhaltliche Schwerpunkte für kommunale (öffentlich finanzierte) Antragssteller:
- Schwerpunkt 1: Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente
- Schwerpunkt 2: Ertüchtigung von intermodalen, elektrifizierten Verkehrs- und Logistikkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.
Inhaltliche Schwerpunkte für gewerbliche (nicht öffentlich finanzierte) Antragssteller:
- Schwerpunkt 3: Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.
- Schwerpunkt 4: Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten.
Antragsberechtigte
- Kommunen
- kommunalen Unternehmen
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts
- natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Förderhöhe
Antragsteller | maximale Förderquote |
---|---|
kleine Unternehmen | 70 % |
mittlere Unternehmen | 60 % |
sonstige Unternehmen | 50 % |
beihilfefreie Antragsteller (z.B. Kommunen) | 80 % |
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die förderfähigen Ausgaben für ein Elektromobilitätskonzept (Umweltstudie) sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) - abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers - begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben für ein Konzept umfassen auch die Reisekosten.
Förderfähig sind ausschließlich die Ausgaben für die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleistungsunternehmens.
Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 19. Mai 2022.
Förderanträge können im → easy.online-Portal gestellt werden.
Weitere Information erhalten Sie auf der → Internetseite des Projektträgers Jülich (PtJ).
Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der zugehörigen → Internetseite des BMUB
Strategische Förderschwerpunkte sind:
- Fokusberatung
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Potenzialstudien
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement