Beratung & Konzepte
Umsetzungskonzepte (Förderrichtlinie progres.nrw)
Fördergegenstand
Gefördert werden Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität.
Dabei können die Konzepte zum Beispiel folgende Aspekte umfassen:
- Analyse: aktuelle Flottenauslastung, zukünftige Bedarfe und Anforderungen, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
- Ladeinfrastrukturplanung: optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzdienlichkeit, Netzanbindung
- Finanzielle Aspekte: Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
- Rechtliche Aspekte: Versicherungsthematik
- Beschaffung Fahrzeuge: Fahrzeugtypen und (E-Car-)Sharing-Möglichkeiten, Integration von elektrischen (Lasten-) Fahrrädern in die Flotte
Voraussetzungen
Die Erstellung des Konzeptes muss neutral und unabhängig erfolgen. Das Konzept muss konkrete Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen enthalten.
Die Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
→ Beispiele für Beratungsunternehmen
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
Antragsberechtigte | Voraussetzung | max. Förderquote | max. Fördersumme |
---|---|---|---|
Vermietende | Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Wohnungseigentümer- gemeinschaften | Gemeinschaften mit mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Flottenbetreibende | Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen | 50 % | 15.000 € |
Arbeitgebende | Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug- Stellplätzen für Beschäftigte | 50 % | 15.000 € |
Gemeinden | Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben. | 80 % | 24.000 € |
Pro Antragsberechtigtem und verbundenem Unternehmen ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
De-minimis-Beihilfen dürfen insgesamt max. 200.000 € in drei Steuerjahren betragen. → Weitere Informationen
→ zur Info-Seite der Bewilligungsbehörde
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kommunale Konzepte für öffentliche Ladeinfrastruktur (NRW)
Fördergegenstand
Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Dabei können die Konzepte folgende Aspekte umfassen:
- Bedarfsermittlung
- Netzinfrastruktur, Netzanbindung, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen
- Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Platzbedarf, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte
- Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Verfügbarkeit von kommunalen und privaten Flächen, Priorisierung
Antragsberechtigte
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW), sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Pro Antragsberechtigten ist grundsätzlich ein Konzept pro Jahr förderfähig.
Voraussetzungen
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Ladeinfrastruktur oder vergleichbare relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.2). sowie in den → Allgemeinen Nebenbestimmungen.
Förderhöhe
- Förderquote: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Förderhöchstsumme: maximal 64 000 Euro
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes durch externe Berater.
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen (Hilfe), Angebot hochladen
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Überweisung der Fördersumme
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kommunalrichtlinie
Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der zugehörigen → Internetseite des BMUB
Strategische Förderschwerpunkte sind:
- Fokusberatung
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Potenzialstudien
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement