Beratung & Konzepte
NRW-Förderung (Emissionsarme Mobilität)
Fördergegenstand
Gefördert werden Umsetzungsberatungen und Umsetzungskonzepte zum Thema Elektromobilität. Dadurch soll das Potenzial zum verstärkten Umstieg auf Elektromobilität aufgezeigt werden.
Zuwendungsfähig sind u. a. folgende Aspekte:
- Analyse: aktuelle Flottenauslastung, lokale Gegebenheiten, Sanierungstätigkeiten
- Ladeinfrastrukturplanung: optimale Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement, Netzanbindung
- Finanzielle Aspekte: Abrechnungsverfahren, steuerliche Fragestellungen, Fördermöglichkeiten
- Rechtliche Aspekte: Versicherungsthematik
- Beschaffung Fahrzeuge: Fahrzeugtypen und Car-Sharing, E-(Lasten-)Fahrrädern
Voraussetzungen
Die Beratung muss neutral und unabhängig sein und muss durch einen Handlungs- und Umsetzungskonzept abgeschlossen werden.
Die Beratung und Konzepterstellung hat durch qualifizierte Beraterinnen oder Berater zu erfolgen. Qualifiziert sind Beraterinnen und Berater, die Referenzen im Bereich Mobilitätskonzepte, Elektromobilitätsberatung, Flottenmanagement oder vergleichbar relevante Referenzen innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen können.
→ Beispiele für Beratungsunternehmen
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie "Emissionsarme Mobilität" (Kap. 6.1).
Förderhöhe
Antragsberechtigte | Voraussetzung | max. Förderquote | max. Fördersumme |
---|---|---|---|
Kommunen | Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben | 80 % | 24.000 € |
Flottenbetreiber | Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen | 50 % | 15.000 € |
Vermieter | Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Wohnungseigentümer- gemeinschaften | Gemeinschaften mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten | 50 % | 15.000 € |
Arbeitgeber | Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeug- Stellplätzen für Beschäftigte | 50 % | 15.000 € |
De-minimis-Beihilfen dürfen insgesamt max. 200.000 € in drei Steuerjahren betragen. → Weitere Informationen
Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen und welche die Grenzwerte für De-minimis-Beihilfen überschreiten, können sich nur Umsetzungskonzepte, keine Umsetzungsberatung, fördern lassen.
→ Elektronisches Antragsformular
Antragstellung VOR Vertragsabschluss
Ablauf der NRW-Förderung
1) Kostenvoranschlag / Angebot einholen (Hilfe)
2) Förderantrag ausfüllen, Angebot hochladen (Hilfe)
3) Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung
4) nach Prüfung: Erhalt des Zuwendungsbescheides
5) Maßnahme(n) umsetzen, Rechnung(en) bezahlen
6) im Zuwendungsbescheid Link zum "Auszahlungs-
antrag/Verwendungsnachweis" anklicken, diesen
ausfüllen, Rechnungen und Nachweise hochladen
7) nach Prüfung: Erhalt der Überweisung
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zum Antrag?
→ Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. In den Kommunen liegen große Potenziale, die Treibhausgasemissionen zu senken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der zugehörigen → Internetseite des BMUB
Strategische Förderschwerpunkte sind:
- Fokusberatung
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle
- Kommunale Netzwerke
- Potenzialstudien
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement